Mietbedingungen für Gruppenreise à la Carte
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Mietbedingungen finden auf die von Rent a Bike AG offerierten Mieten von Gruppenvelos Anwendung (Gruppenreise à la Carte).
1.2 Es besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 10. Wird diese nicht erreicht oder infolge Annullierung unterschritten, werden die Kosten für 10 Mietobjekte verrechnet.
2. Leistungen und Preise
2.1 Es gelten die Preise gemäss Offerte.
2.2 Rent a Bike AG offeriert die Miete der Velos inkl. Transport von der Logistikzentrale an den gewünschten Ort sowie den Rücktransport in die Logistikzentrale. Weitere Leistungen wie die Anreise der Teilnehmer, die Führung der Gruppe oder der Pannenservice sind in den Leistungen der Rent a Bike AG nicht inbegriffen.
2.3 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Rent a Bike AG kommt zustande, sobald Sie die Auftragsbestätigung durch Rent a Bike AG erhalten.
3.2 Die vorliegenden AGB‘s sind integrierender Bestandteil des Vertrages.
3.3 Die verbindlichen Daten und Zeiten bestätigen wir Ihnen schriftlich. Wir bitten Sie, unsere Bestätigung nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und uns eventuelle Unstimmigkeiten innert 5 Werktagen zu melden.
4. Zahlung
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Rechnungen fristgemäss zu begleichen.
5. Änderungen / Verschiebung / Annullierungen
5.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis 72 Stunden vor Antritt der Reise kostenfrei möglich.
5.2 Eine Verschiebung Ihrer Gruppenreise ist bis spätestens 72 Stunden vor Antritt der Reise kostenfrei möglich. Rent a Bike AG garantiert nicht für die Verfügbarkeit der Velos am gewünschten Verschiebedatum.
5.3 Annullierungen werden ab Auftragserteilung wie folgt verrechnet:
- Annullierung ab Auftragserteilung bis 3 Tage vor Antritt der Reise: 20 % des Gesamtbetrages
- Annullierung 1 bis 3 Tage vor Antritt der Reise: 50 % des Gesamtbetrages, mind. CHF 300.-
- Annullierung 0 bis 1 Tag vor Antritt der Reise: 100 % des Gesamtbetrages, mind. CHF 300.-
6. Wahl Route und Start- / Zielpunkt sowie Übernahme- / Rückgabezeit
6.1 Start- und Zielpunkt sind vom Mieter genau zu definieren und müssen für den Privatverkehr erreichbar sein. Die Zufahrtswege müssen legal auch mit einem Anhänger befahrbar sein. Rent a Bike AG garantiert keine Anlieferung bei Unzugänglichkeit von Start – oder Zielort.
6.2 Die bestätigten Übernahme- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Überschreitungen von mehr als 30 Minuten bei Übernahme oder Rückgabe werden wie folgt verrechnet: Pro angelaufene Stunde: CHF 120.-.
6.3 Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.
6.4 Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör wie Kindersitze, Schlüssel, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.
6.5 Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre (mit Mofa-Ausweis 14 Jahre).
7. Haftung / Versicherung
7.1 Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
7.2 Defekte während Mietdauer: Rücksprache mit Logistiker oder Rent a Bike AG.
7.3 Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
7.4 Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.
7.5 Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
8. Unfälle
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der RaB umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an Rent a Bike zu senden.
9. Nutzung / Verbote
9.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.
9.2 Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
9.3 Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.
9.4 Das Benützen und Tragen der Leihhelme ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jede Haftung in dieser Sache ab.
10. Beanstandungen
10.1 Rent a Bike AG verpflichtet sich, die Velos gemäss vereinbartem Programm bereitzustellen.
10.2 Entspricht die Leistung der Rent a Bike AG nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen, ist unverzüglich die Buchungsstelle zu verständigen. Allfällige Minderungs- oder Rückerstattungsansprüche sind schriftlich innert 30 Tagen an die Rent a Bike AG zu richten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Im Verhältnis zwischen Ihnen und Rent a Bike AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Willisau (LU).
Willisau, Januar 2023