Häufig gestellte Fragen zur Saisonmiete
- Zugang zur Buchungs- und Administrationsplattform
- Alle Prozesse der Vermietung sind aufgegleist
- Nationale Kommunikation als Station von Rent a Bike auf folgenden Plattformen:
- Faltkarte von Rent a Bike
- Faltkarte SBB Mietvelo
- rentabike.ch
- schweizmobil.ch
- 24/7 Reservation auf rentabike.ch
- Vermehrt externe Kundschaft
- Es gelten Abläufe, Preise, AGB’s von Rent a Bike
Das Angebot von rentabike.ch wird durch das nationale Marketing und den starken Partnerschaften mit SBB, BLS, Schweizer Pärke, Jugendherberge, etc. entsprechend vermarktet.
- Sie können eigene Mietpreise festlegen
- E-Bikes in erster Linie für eigene Gäste
- Nationale Kommunikation als Vermietpartner auf folgenden Plattformen:
- Faltkarte (Eingabe bis 31.01.2024), aufgelegt an allen Vermietstationen sowie an den SBB-Bahnhöfen
- rentabike.ch
- schweizmobil.ch
System-Paket für CHF 390 /Station
Mit dem Systempaket ist der Saisonmietpartner ein offizielles Vermietcenter von Rent a Bike und profitiert von sämtlichen Prozessen und Kommunikationsdienstleistungen von Rent a Bike. Ihre Vermietstelle ist auf rentabike.ch aufgeführt, Kunden können direkt online 24/7 buchen. Sie als Vermietcenter können Ihre Buchungen über unsere Plattform verwalten, ändern, Verträge drucken etc. Es gelten die AGB’s von Rent a Bike inklusive dem Pricing. Für das komplette Mittragen in der Kommunikation sowie für die Mitnutzung der Prozesse, Unterlagen und Administration bezahlen Sie pro Betrieb und Saison CHF 390.00. Durch diese Dienstleistungen werden zusätzliche Kunden auf Sie Aufmerksam. Um auf unserer Faltkarte als offizielle Vermietstation aufgeführt zu werden, müssen Sie zwingend die Eingabefrist bis spätestens 31.01.2024 einhalten.
Bei einem Defekt empfehlen wir folgendes Vorgehen: Nehmen Sie Kontakt auf mit Rent a Bike. Herr Daniel Bühler, 041 925 11 70. Je nach Fall werden wir das Bike ersetzen, eine Reparatur selbst vornehmen oder einen Fachhändler aus der Region mit der Reparatur beauftragen.
FLYER: http://www.flyer-bikes.com/haendler-finden
TOUR DE SUISSE und Stevens-Bikes: http://www.tds-rad.ch/haendlersuche.html
Die Reparaturkosten sind durch den Verursacher zu tragen. Wird es versäumt die Reparaturkosten beim Kunden zu verrechnen, kann auch der Saisonmietpartner für die entstandenen Reparaturkosten haftbar gemacht werden (Bikes immer sehr gut kontrollieren).
Die Aufwände für Garantiearbeiten oder allgemeine Reparaturen übernimmt Rent a Bike (Rent a Bike | Daniel Bühler 041 925 11 70 entscheidet über Garantiefälle).
Diebstähle von Mietfahrrädern müssen sofort bei der Polizei und bei Rent a Bike gemeldet werden. In der Saisonmiete ist das Schutzpaket inkludiert. Daher wird bei einem Diebstahl nur der Selbstbehalt von CHF 500.00 pro Ereignis in Rechnung gestellt.
Haftung und Schutzpaket
Der Partner haftet vollumfänglich für das von der Rent a Bike AG gemietete Material sowie für dessen Verwendung. Die Rent a Bike AG lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.
In der Saisonmiete ist ein umfassendes Schutzpaket inbegriffen, welches folgende Leistungen beinhaltet:
- Unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen und Zerstörungen eines gemieteten Bikes als Folge von Unfall oder Sturz während des Gebrauchs.
- Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines gemieteten Bikes als Folge eines versuchten oder vollendeten Diebstahls.
Folgender Selbstbehalt wird im Schadenfall angewendet:
- Unfallereignisse: 10 % der Schadenkosten, mindestens jedoch CHF 100.00 pro Ereignis.
- Diebstahlereignisse: CHF 500.00 pro Ereignis.
Für die Saisonmiete erhalten Sie Ende Juni / Anfang Juli eine Rechnung zahlbar innert 20 Tagen an die Rent a Bike AG. Die Anzahl der Vermietungen beeinflusst die Kosten für die Saisonmiete nicht.
Wir empfehlen, IMMER einen Helm zu tragen. Bei den von uns angebotenen E-Bike-Typen besteht keine Helmpflicht. Die Lieferung eines Helmes ist nicht in der Saisonmiete enthalten. Wir empfehlen Ihnen einige geeignete Helme bereitzustellen. Bestellen Sie gleich mit den E-Bikes die passenden Helme.